AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für mobile Reparatur- Serviceleistungen an Fahrrädern
Radlmax-
Markus Manhartsgruber
Leithen 17
4682 Geboltsklirchen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen mir Radlmax, Markus Manhartsgruber und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen
Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch Radlmax-Markus Manhartsgruber wirksam.
Radlmax- Markus Manhartsgruber widerspricht ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäfts- bzw Einkaufbedingungen des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGBs von Radlmax- Markus Manhartsgruber abrufbar auf seiner Homepage: www.radlmax.at
Zur Rechtsbeziehung zwischen Radlmax- Markus Manhartsgruber, und dem Vertragspartner zählen insbesondere Verträge über Reparaturen, Servicierung und Umbauten an Fahrrädern, Federgabeln und Dämpfern.
2. Angebote/Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von Radlmax- Markus Manhartsgruber sind stets unverbindlich.
Der Vertrag kommt mit Radlmax- Markus Manhartsgruber zustande, wenn der Kunde das Serviceformular bzw. die Buchung vollständig ausgefüllt und nach Zustimmung der Richtlinien (AGBs, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) an Radlmax- Markus Manhartsgruber sendet und Radlmax- Markus Manhartsgruber erhalten hat. Im Anschluss erhält der Kunde von Radlmax- Markus Manhartsgruber eine E-mail mit der Bestätigung für den Serviceauftrag. Des Weiteren kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde, oder eine dritte Person, Radlmax- Markus Manhartsgruber die Fahrradteile persönlich vorbeibringt und Radlmax- Markus Manhartsgruber es annimmt.
3. Widerrufsrecht
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Markus Manhartsgruber, Leithen 17, 4682 Geboltskirchen 0676/6058630, mmanhartsgruber@gmx.at, mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das unten angeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Das Widerrufsrecht entfällt:
– nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung.
– wenn schon während der Rücktrittsfrist mit dem Gabel- oder Dämpferservice begonnen wurde, wird für die bereits erbrachte Dienstleistung eine Rechnung gestellt bzw. anteilig den vorausbezahlten Rechnungsbetrag rücküberwiesen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Radlmax- Markus Manhartsgruber Ihnen alle Zahlungen, die Radlmax- Markus Manhartsgruber von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Radlmax- Markus Manhartsgruber dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4. Leistungsausführung
Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart worden ist und der Kunde alle Voraussetzungen geschaffen hat, beginnt Radlmax- Markus Manhartsgruber schnellstmöglich nach Vertragsabschluss mit der Leistungsausführung. Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Kunden und Radlmax- Markus Manhartsgruber vereinbart worden sind. Ausgenommen von diesen Fristen sind Umstände, die auf höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und von Radlmax- Markus Manhartsgruber nicht verschuldete Verzögerungen der Zulieferer von Radlmax- Markus Manhartsgruber oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht im Einflussbereich von Radlmax- Markus Manhartsgruber liegen, beruhen. Vom Kunden verursachte, diese zurechenbaren Umstände verlängern die Ausführungsfrist und heben bereits schriftlich fixierte Fertigstellungstermine auf. Änderungen, Erweiterungen, Abänderungen oder Ergänzungen der Leistungsausführung bedürfen stets der schriftlichen Übereinkunft zwischen Radlmax- Markus Manhartsgruber und dem Kunden und kann hierdurch die Leistungsausführung um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Der Kunde hat, sofern dies auf ausdrücklichen Wunsch von ihm geschieht, mögliche Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand zu tragen. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind möglich.
Im Rahmen von Reparatur- und Servicearbeiten können Schäden am Fahrrad als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler entstehen. Solche Schäden sind von Radlmax- Markus Manhartsgruber nur zu verantworten, wenn
Radlmax- Markus Manhartsgruber diese schuldhaft verursacht hat.
Radlmax- Markus Manhartsgruber ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt, wenn dieses Recht im Einzelfall ausgehandelt wird.
5. Preise/Zahlung
Die von Radlmax- Markus Manhartsgruber angegebenen Preise (auch in den erstellten Kostenvoranschlägen) sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird gemäß §6 UStG keine Umsatzsteuer berechnet.
Radlmax- Markus Manhartsgruber akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung oder Sofortüberweisung
Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit Radlmax- Markus Manhartsgruber bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist Radlmax- Markus Manhartsgruber berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
Radlmax- Markus Manhartsgruber ist dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit 6 Wochen fällig ist und Radlmax- Markus Manhartsgruber unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
6. Beigestellte Ware
Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
7. Informationspflicht
Der Kunde hat Radlmax- Markus Manhartsgruber sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail) sind Radlmax- Markus Manhartsgruber unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von Radlmax- Markus Manhartsgruber gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Radlmax- Markus Manhartsgruber.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Radlmax- Markus Manhartsgruber bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden darf Radlmax- Markus Manhartsgruber dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist und Radlmax- Markus Manhartsgruber ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
9. Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
Der Kunde hat Radlmax- Markus Manhartsgruber stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Teile ohne schuldhafte Verzögerung Radlmax- Markus Manhartsgruber zugänglich zu machen und Radlmax- Markus Manhartsgruber die Möglichkeit zur Begutachtung durch ihm oder von Radlmax- Markus Manhartsgruber bestellten Sachverständigen einzuräumen.
Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind von Kunden bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich – spätestens nach 7 Werktagen – am Sitz meines Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
Wird eine Mängelrüge nicht erhoben, gilt die Ware bzw. gelten die (Werke) Dämpfer oder Gabeln als genehmigt.
Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, Radlmax- Markus Manhartsgruber entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
Radlmax- Markus Manhartsgruber ist berechtigt, jede von ihm für notwendige erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass Radlmax- Markus Manhartsgruber keine Fehler zu vertreten habe, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Herstellergarantie
Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass eine Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
11. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug usw. haftet Radlmax- Markus Manhartsgruber bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
Gegenüber Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch Radlmax- Markus Manhartsgruber abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die Radlmax- Markus Manhartsgruber zur Bearbeitung übernommen habe. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
Schadenersatzansprüche von Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 2 Jahren gerichtlich geltend zu machen.
Meine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von mir autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von Radlmax- Markus Manhartsgruber Dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche Schad- und klaglos zu halten.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die Radlmax- Markus Manhartsgruber haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich meine Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie)
12. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Erfüllung des Vertrages Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen sowie die Zahlungsmodalitäten des Kunden von Radlmax- Markus Manhartsgruber zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger gespeichert werden.
13. Allgemeines
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen und Erledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.
Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens: Leithen 17, 4682 Geboltskirchen
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen Radlmax- Markus Manhartsgruber und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für seinen Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Bankverbindung: SPK OÖ, IBAN: AT18 2032 0321 0068 1282
Unternehmensgegenstand: Fahrradtechnik
Kleinunternehmer – es wird gemäß §6 UStG KEINE Umsatzsteuer berechnet
Mitglied: WKO OÖ
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